Nutzung des Bundeswehrgeländes

22.01.2017

In der letzten Zeit gab es Gerüchte, die Bundeswehr würde das Betreten ihres Übungsgeländes durch Zivilpersonen grundsätzlich verbieten. Dies ist definitiv nicht der Fall; die Nutzung des Geländes durch Nicht-BW-Angehörige hat sich nicht geändert. Es ist allerdings so, dass die Einhaltung der bisherigen Regeln seit kurzem konsequenter durch die Bundeswehr überprüft wird! Für unsere Mitglieder ändert sich dadurch nichts: das Reiten im Bundeswehrgelände ist Mitgliedern der RFO auf den ausgewiesenen Reitwegen gestattet, wobei eine rote Berechtigungsplakette am Zaumzeug angebracht sein muss. Nähere Infos hierzu können bei Beate oder Andreas Hunger eingeholt werden. Im übrigen hat auch die NWZ in ihrer aktuellen Wochenendausgabe auf diesen Umstand in einem Artikel hingewiesen. Im Interesse aller Mitglieder beachtet bitte die Regeln und verhaltet Euch im BW-Gelände korrekt!